Rechtsprechung
BVerwG, 21.11.1989 - 7 B 171.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Terminierung - Ladung - Rechtliches Gehör - Mündlicher Verhandlungstermin - Berufung - Weiterverhandlung in Abwesenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.06.1989 - 4 A 14.87
- OVG Berlin, 22.08.1989 - 8 B 44.89
- BVerwG, 21.11.1989 - 7 B 171.89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1616
- MDR 1990, 503
- NVwZ 1990, 754 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung
Hierfür bestand nämlich offensichtlich weder ein Anspruch aus § 105 VwGO i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der die für die Protokollierung eines Ablehnungsgesuchs geltende Regelung des § 160 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. November 1989 - 7 B 171.89 -, juris Rn. 5) gerade nicht in Bezug nimmt, noch ein konkreter Anlass, nachdem die Begründung des dritten Ablehnungsgesuchs innerhalb von ca. 40 bis 45 Minuten Wort für Wort auf Diktat der Prozessbevollmächtigten des Klägers in ihrem Einvernehmen durch die Protokollführerin festgehalten worden war (vgl. Seite 12 des Protokolls). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96
Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen …
vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. November 1989 - 7 B 171.89 -, NJW 1990, 1616.Zum anderen muß - wie ebenfalls bereits ausgeführt - ein Verfahrensbeteiligter, der nach Stellung eines Ablehnungsantrages die mündliche Verhandlung ohne Angabe verläßt, wo er nach der Entscheidung über diesen Antrag zu erreichen ist, ohnehin damit rechnen, daß das Gericht nach Zurückweisung des Ablehnungsantrages in Abwesenheit des Verfahrensbeteiligten weiterverhandelt und aufgrund dieser Verhandlung in der Hauptsache entscheidet, vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. November 1989 - 7 B 171.89 -, aaO.
- VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2784
Erledigung einer Anordnung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Kläger, der in der mündlichen Verhandlung einen Ablehnungsantrag stellt, damit rechnen, dass der zuständige Spruchkörper darüber noch am selben Tag entscheiden und die Verhandlung in der Hauptsache - je nach Ausgang des Ablehnungsverfahrens - in derselben oder anderer Besetzung noch am selben Tag fortsetzen werde (BVerwG, B. v. 21.11.1989 - 7 B 171.89 - Buchholz 310 § 102 Nr. 15, S. 3). - VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2826
Abmeldung des Kraftfahrzeugs - vollständige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Kläger, der in der mündlichen Verhandlung einen Ablehnungsantrag stellt, damit rechnen, dass der zuständige Spruchkörper darüber noch am selben Tag entscheiden und die Verhandlung in der Hauptsache - je nach Ausgang des Ablehnungsverfahrens - in derselben oder anderer Besetzung noch am selben Tag fortsetzen werde (BVerwG, B.v. 21.11.1989 - 7 B 171.89 - Buchholz 310 § 102 Nr. 15, S. 3).